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Registrierungsdatum: 10. Juli 2006

1

Montag, 25. September 2006, 14:23

Frage zu den Tarifbestimmungen!

Liebe Gemeinde,

folgende Frage habe ich an die geneigten Forenmitglieder:

kann ich als Inhaber einer Monatskarte der Preisstufe 2 von Vechelde nach Salzgitter auch in Braunschweig fahren?

solidarische Grüße
mobil

Linie 710

unregistriert

2

Montag, 25. September 2006, 14:27

Moin,

nein, kannst du nicht:
Vechelde - Tarifzone 53
Salzgitter - Tarifzone 60
Braunschweig - Tarifzone 40

--> www.vrb-online.de

EDIT:
Hast du eine Schülermonatskarte oder eine normale?
Wenn du eine normale hast, dann kannst du sie "verlängern", d.h. du musst nur noch für Tarifzone 40 bezahlen (--> Preisstufe 1). Wenn du allerdings eine SCHÜLERmonatskarte hast, dann musst du für zwei Tarifzonen bezahlen.
Ich hab keine Ahnung wer das festgelegt hat und warum, aber mein Onkel hat mir das mal erzählt und als Busfahrer müsste er das ja eigentlich wissen^^


mfg

Registrierungsdatum: 10. Juli 2006

3

Montag, 25. September 2006, 14:30

hmmmm ....

... was ist aber, wenn die Verbindung, die ich mir bei "efa" gesucht habe mich über Braunschweig schickt???

Linie 710

unregistriert

4

Montag, 25. September 2006, 14:32

Das is wirklich ne gute Frage^^
Da weiß ich leider keine Antwort zu :rolleyes:

DüWag Kutsche

unregistriert

5

Montag, 25. September 2006, 14:32

RE: hmmmm ....

Zitat

Original von mobil
... was ist aber, wenn die Verbindung, die ich mir bei "efa" gesucht habe mich über Braunschweig schickt???


M.W. weiterhin PS 2 ;)

Registrierungsdatum: 10. Juli 2006

6

Montag, 25. September 2006, 14:35

Eine weitere Quelle:

... gefunden beim VRB:

"Für das Abzählen ist nur wichtig, dass die Tarifzonen aneinandergrenzen. Werden im tatsächlichen Fahrtverlauf weitere Tarifzonen durchfahren, ist dies zulässig, solange - gerechnet ab der Einstiegszone - der Geltungsbereich der gelösten Preisstufe nicht überschritten wird. "

Verstehe ich das nun richtig? Ich darf also über Braunschweig fahren? Was ist nun, wenn ich an der Haltestelle Gesundheitsamt kontrolliert werde???

DüWag Kutsche

unregistriert

7

Montag, 25. September 2006, 14:45

Na, da nehme ich mal an, dass die Gültigkeit sich auf den direkten Weg bezieht.
Angenommen Du fährst von Salzgitter Bad nach Vechelde Rathaus. Also wäre die Nutzung der RB bis Braunschweig, des RE bis Vechelde sowie der 450 bis VE Rathaus möglich.

Dass Du z.B. in Braunschweig einen kurzen Abstecher nach Harxbüttel o.ä. machst, wäre wohl nicht zulässig und innerhalb der 90 Minuten eh schlecht möglich. Und vier Zonen vom eigentlichen Punkt entfernt, ist man auch nicht.

Oder irre ich mich da? ;)

Registrierungsdatum: 7. August 2006

8

Montag, 25. September 2006, 15:21

Moin,

DüWag hat es im Grunde schon gesagt; Wenn zu bestimmten Zeiten mal keine direkte Fahrtmöglichkeit zwischen denen in der Monatskarte eingetragenen Fahrtzielen besteht, darf man über eine dritte Zone ohne Aufpreis fahren. Eine Freundin von mir ist auch in so einer Situation:

Sie hat eine Schülermonatskarte der PS2 von BS (Zone 40) nach Sickte-Apelnstedt (Zone 72). Es gibt am Tag aber nur eine direkte Verbindung von BS nach Apelnstedt und nur wenige Verbindungen, wo in Sickte Anschluss an die 731 Ri.Apelnstedt besteht.

Deshalb darf sie, wenn von BS aus kein Anschluss nach Apelnstedt besteht, über WF (Zone 70) fahren und dort die 731 nach Apelnstedt nehmen. Allerdings darf sie dies auch wirklich nur dann tun, wenn von BS aus keine Fahrtmöglichkeit besteht. Sonst wäre es Schwarzfahren.

Registrierungsdatum: 9. Juli 2006

9

Montag, 25. September 2006, 15:47

@mobil:
;) Lass Dich doch mal in den Stiftsherrenhäusern beraten ;)

Aber im Ernst:
BS nach WOB sind 3 aneinandergrenzende Tarifzonen über Zone "Lehre", also PS3.
Mit der 230 werden diese Zonen auch genau durchfahren.
Wer mit dem Zug fahren will, braucht üblicherweise auch nur PS3, obwohl der Zug in Weddel hält, also noch zusätzlich die Zone "Cremlingen" durchfährt.

Zitat

"Für das Abzählen ist nur wichtig, dass die Tarifzonen aneinandergrenzen. Werden im tatsächlichen Fahrtverlauf weitere Tarifzonen durchfahren, ist dies zulässig, solange - gerechnet ab der Einstiegszone - der Geltungsbereich der gelösten Preisstufe nicht überschritten wird. "


Da muss ich doch mal in den alten Unterlagen nachsehen. Ich habe da in Erinnerung, dass da was von "solange ein verkehrsüblicher Weg benutzt wird" stand. Ist das geändert worden? Die Definition von verkehrsüblich ist wohl zu schwammig gewesen.

Heißt "Geltungsbereich der gelösten Preisstufe" bewegen in einem Radius entsprechend der gelösten Preistufe?

Als der Tarifverbund neu war, ist mir mal so eine Plastikmappe mit Beispielen in die Hand gefallen:

Fahrt von Salzgitter nach Wolfenbüttel. PS2. Es darf auch über Braunschweig gefahren werden. Rundfahrten in Braunschweig sind aber nicht zulässig.

Nachtrag: Hier:

Zitat

Auch hierbei stand die gute Verständlichkeit wieder im Vordergrund der Überlegungen. So orientiert sich die Preisstufenermittlung
ausschließlich am Angrenzen der Tarifzonen und nicht an der Zahl der Tarifzonen, die im Fahrtverlauf
durchfahren werden. Damit sollte verhindert werden, daß eventuell bei Nutzung verschiedener Verkehrsmittel für
dieselbe Relation ein unterschiedlicher Preis bezahlt werden muß. Die theoretische Möglichkeit einer Tarifunterlaufung
in Ausnahmefällen wurde zugunsten der Tariftransparenz billigend in Kauf genommen.


Marcus

Linie 710

unregistriert

10

Montag, 25. September 2006, 16:00

Moment mir ist da grad was eingefallen^^

Ich war jetz zu faul die andern langen Beiträge durchzulesen und weiß von daher nich ob ich dqas grad nachlaber, aber, falls dir das was hilft:
Unsere Schüler, die in Wìnnigstedt wohnen müssen auch für 3 Preiszonen bezahlen, weil zwischen deren (ich glaube 75 oda so...) und Wolfenbüttel (70) auch noch "meine" (74) liegt.
Und das, obwohl auch ein direkter Weg möglich wäre.... :rolleyes:


mfg

Registrierungsdatum: 9. Juli 2006

11

Montag, 25. September 2006, 16:03

Hallo mobil,

wie einige "Vorschreiber" schon geschrieben haben, so verstehe auch ich die VRB-Tarifbestimmungen so, daß man eigentlich unbezahlte Zonen durchaus im "Transit" durchfahren darf, wenn sich dadurch eine plausible Verbindung ergibt. Fährt man beispielsweise mit der RB von Braunschweig nach Wolfsburg, wird ja auch nur ein Fahrschein der PS 3 fällig, obwohl die Bahnstrecke vier Tarifzonen berührt.
In Deinem Vechelde-Beispiel würde ich es so sehen, daß der Fahrgast, wenn er am Gesundheitsamt mit der genannten Fahrkarte PS 2 angetroffen wird, keinen gültigen Fahrschein hat. M. E. wäre die Karte in Braunschweig aber z. B. auf den Ringbuslinien, in den Straßenbahn- und Buslinien vom Hbf bis Innenstadt/Ring anzuerkennen, da man ja z. B. am Rudolfplatz in die 450 umsteigen könnte. Ebenso wäre die Karte auf den Straßenbahnlinien in Richtung Weststadt/Donaustraße und in der Buslinie 445 gültig, da man mit dieser auch einige Ortschaften in der Tarifzone 53 erreichen kann.
Auch eine Fahrt z. B. von SZ-Thiede nach Groß Gleidingen mit der KVG bis Rüningen, mit der 455 nach Timmerlah bzw. in die Weststadt und schließlich mit der 445 zum Ziel, würde ich nicht beanstanden. Verbindungen, die von EVA ausgegeben werden, würde ich grundsätzlich als "verkehrsüblich" anerkennen, auch wenn sie teilweise recht seltsam erscheinen.

Wie gesagt, so würde ich es handhaben. Eine hundertprozentige Aussage, wann eine Verbindung mit Umweg anzuerkennen ist oder nicht, kann man wohl nicht treffen. Man sollte hier, so denke ich, etwas Fingerspitzengefühl beweisen und die Sache eher großzügig auslegen, wobei offensichtliche Täuschungsversuche (siehe Beispiel Gesundheitsamt) m. E. mit 40 € zu belegen wären.

Vermutlich ist Dir das alles aus Deiner beruflichen Tätigkeit nur allzu gut bekannt, und Du wolltest uns nur testen...

Gruß
Ulrich

Registrierungsdatum: 9. Juli 2006

12

Montag, 25. September 2006, 18:30

Zitat

Original von Ulrich Baierl
Vermutlich ist Dir das alles aus Deiner beruflichen Tätigkeit nur allzu gut bekannt, und Du wolltest uns nur testen...


War eigentlich auch schon ein alter Hut aus dem alten Forum.

Im Gegensatz zu anderen Städten braucht man an der Haltestelle ja noch keine gültige FAhrkarte. Interessant wäre dies, wenn man dies bräuchte. Dann könnte man nämlich auch nicht früher aussteigen, wie es in den Beispielen genannt wurde;) Oder??

Registrierungsdatum: 8. Juli 2006

13

Montag, 25. September 2006, 18:38

Ich hatte genau so was auch schon mal, da wollte ich von Zone 16 (Isenbüttel/Papenteich) in die Zone 35 (Königslutter) (auf direktem Wege drei Tarifzonen) fahren. Wie aber ländliche Betriebe so sind, es bestehen natürlich keine Verbindungen direkt nach Königslutter, sondern über Braunschweig, sodass ich dann innerhalb von VIER Tarifzonen fahren musste. Da habe ich gedacht, zahlste Geld für PS 4. Als ich im Bus war, habe ich dem Fahrer gesagt, einmal nach Königslutter, aber Preisstufe 4. Da hat er einfach alles in sein Gerät eingetippt und mir einen Fahrschein PS3 gegeben. Da habe ich ihn gefragt, ob ich nicht PS 4 bräuchte, da ich über Braunschweig fahren müsste, aber er meinte, dass das keine Rolle spiele.

Registrierungsdatum: 10. Juli 2006

14

Montag, 25. September 2006, 19:37

Danke ...

... dem Forum für viele interessante Gesichtspunkte.

Die geschilderte Problematik tritt immer dann auf, wenn z.B. der Fahrgast mit einer Monatskarte Lehre - Cremlingen (Tarifzone 36 - 71) für die Preisstufe 2 einem Fahrer am Rathaus erklären muß, wieso er nun doch in die Tram zum Krematorium einsteigen will.

Erst einmal ist dem Fahrer die Frage gegönnt, wieso der Fahrgast glaubt, daß er mit einer Fahrkarte, die offensichtlich für Braunschweig nicht gilt, mit ihm mitfahren zu dürfen. Muß der Fahrer die nicht existenten Verbindungen von Fremdunternehmen zwischen Lehre und Cremlingen überhaupt kennen?

Es gibt wenige, aber doch existente Fälle, in denen das Fahrpersonal aufgrund der optischen Abwesenheit der korrekten Tarifzonengültigkeit die Mitnahme verweigert, bzw. einen Zusatzfahrschein verlangt hat. Im Falle der Beförderung von Schülern mit deren Monatskarte sogar von zwei Preisstufen.

Eine eloquente Lösung im Rahmen einer Runde des Arbeitskreises Tarif im VRB scheint aber nicht in Sicht. Letztendlich kann die Erfahrung des Fahrgastes nur im nachhinein hoffentlich zum positiven geklärt werden.

Trotzdem Danke für Eure Beiträge!!!

solidarische Grüße
mobil

Registrierungsdatum: 9. Juli 2006

15

Samstag, 22. Januar 2011, 21:35

Schapen - Braunschweig Hbf PS1

Von Schapen nach Braunschweig Hbf ist ein Fahrschein der PS1 zu lösen. Start und Ziel liegen beide in der Zone 40.
EFA zeigt einige Verbindungen dazu über Weddel an (Umstieg vom Bus in den Zug). Obwohl Weddel nicht in Zone 40 liegt, reicht nach den Regeln des VRB die PS1, da der Weg verkehrsüblich ist. Schließlich ist die Verbindung über Weddel mit 20 min deutlich schneller als innerhalb der Zone 40 mit dem Bus (ca. 30 min.).

Marcus