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Registrierungsdatum: 27. April 2019

1

Freitag, 31. Januar 2020, 18:51

Zeugnisausgabetag

Hallo ich habe ein Frage und zwar
An Zeugnisausgabetagen also heute fallen ja bei den Bussen nachmittags einige Fahrten aus, darfür fahren vormittags nach schulschluss zusätzliche Busse gibt es für diese Tage komplett andere Tourn oder wie wird das gemacht?

Schon im Vorfeld danke für Antworten
Ohne Störungen ist es ja auch langweilig.

Registrierungsdatum: 18. Juli 2007

2

Samstag, 1. Februar 2020, 11:20

Im LK Peine sind das Verstärkerfahrten ab den jeweiligen Schulzentren. Die folgen keinem Umlauf und werden als Sonderfahrten geführt.
Eine ganz besondere Zahl: 5551 * 2 ^ 819987 + 1



Registrierungsdatum: 7. Januar 2009

3

Samstag, 1. Februar 2020, 11:30

Erstens: https://de.wikipedia.org/wiki/Satzzeichen

Zweitens: Es gibt neben den gewöhnlichen Betriebstagen Mo-Do, Fr, Sa, So/Feiertag üblicherweise noch weitere Tage, die da zum Beispiel lauten könnten: "So/Feiertag + Nachtverkehr" oder "Mo-Do + Fußball" oder eben auch "Mo-Do Zeugnisausgabe".
Und wenn heute der Tag der Zeugnisausgabe ist, werden eben die Umläufe und Dienste des Betriebstags "Mo-Do Zeugnisausgabe" verplant und gefahren.
Wichtiger Hinweis: Ich habe keine Ahnung, wie die BSVG das im Speziellen handhabt. Das war jetzt reine Theorie, wie Verkehrsunternehmen das gewöhnlicherweise regeln.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

MfG
0703
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Registrierungsdatum: 18. Juli 2007

4

Samstag, 1. Februar 2020, 13:34

Das war jetzt reine Theorie, wie Verkehrsunternehmen das gewöhnlicherweise regeln.


Immer diese Theoretiker.

Warum sollte das VU das denn regeln? Dafür hat es keinen Grund.

Praxis LK Peine: Die Fahraufträge für diese Fälle erteilt der LK Peine als Schulträger und Konzessionsgeber an die VU (hier ONS und KVM), welche diese dann als Sonderfahrten ausführen. Als Nachweis dazu füllt das geneigte Fahrpersonal den dazu passenden Tourenzettel mit dem Kilometernachweis aus. Fertig!
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Registrierungsdatum: 10. Juni 2019

5

Samstag, 1. Februar 2020, 14:24

Warum sollte das VU das denn regeln? Dafür hat es keinen Grund.

Ein ganz entscheidender Grund dafür, dass so zu planen, wie 0703 erklärt hat, ist eine saubere Personal- und Fahrzeugdisposition.

Denn die Kurse, die die Schülertouren um 13 Uhr fahren, müssen jetzt plötzlich um 10 Uhr fahren. Da sind die Busse aber vielleicht auf einer ganz anderen Linie unterwegs, also müssen andere Fahrzeuge eingeplant werden.

Oder die Fahrer für die Schülerrückfahrten fangen laut normalen Dienstplan um 12:30 Uhr an, um um 13 Uhr einzusetzen. Die können nicht mal eben um 09:30 Uhr anfangen und dann trotzdem bis 20:30 Uhr durchmachen, denn zum Glück gibt es bei der BSVG den TV-N, der das verbietet.

Das mag bei einem kleineren Unternehmen, gerade im dörflichen Bereich, auch einfacher funktionieren, aber nicht in großstädtischen Betrieben, wo das Personal ja oftmals mehr als knapp ist.
Grüße,

Linie 421

Registrierungsdatum: 18. Juli 2007

6

Samstag, 1. Februar 2020, 17:20

Find ich immer wieder nett, wenn mir jemand meinen Job erklären möchte. 8)

Warum sollte das VU das denn regeln? Dafür hat es keinen Grund.

Ein ganz entscheidender Grund dafür, dass so zu planen, wie 0703 erklärt hat, ist eine saubere Personal- und Fahrzeugdisposition.


Ach! Und das geht mit Verstärkerfahrten 2mal (!) im Jahr nicht, die als Sonderfahrten laufen? Btw: Die VU werden diese Fahrten auch gar nicht ohne Fahrauftrag des Landkreises von sich aus ausführen, weil sie die sonst nicht bezahlt bekommen!


Denn die Kurse, die die Schülertouren um 13 Uhr fahren, müssen jetzt plötzlich um 10 Uhr fahren. Da sind die Busse aber vielleicht auf einer ganz anderen Linie unterwegs, also müssen andere Fahrzeuge eingeplant werden.


Sicher, daß das so ist? Häufig, so auch bei uns, sind Schülerfahrten geteilte Dienste, und die können sehr wohl ab 10 Uhr problemlos aktiviert werden bei der Zeugnisausgabe. Die Fahrer haben dann ohnehin Pause, die Fahrzeuge stehen auf dem Hof und können daher auch vorzeitig wieder abberufen werden. Und da die Nachmittagsfahrten nicht mehr stattfinden, haben die dann auch eher Feierabend. Langjährige Praxis bei uns.


Oder die Fahrer für die Schülerrückfahrten fangen laut normalen Dienstplan um 12:30 Uhr an, um um 13 Uhr einzusetzen. Die können nicht mal eben um 09:30 Uhr anfangen und dann trotzdem bis 20:30 Uhr durchmachen, denn zum Glück gibt es bei der BSVG den TV-N, der das verbietet.


Können die sehr wohl. Eine Schicht darf durchaus auch mal länger als 8 Stunden sein (im Reisebusverkehr sind sogar über 30 Stunden nicht unüblich, wenn ein zweiter Fahrer dabei ist), solange die Lenk- und Ruhezeiten dabei eingehalten werden. Und das ist bei geteilten Diensten sehr wohl der Fall. Und das hat weder mit der BSVG noch mit dem TV-N zu tun, sondern ist klipp und klar für alle VU mit der Fahrpersonalverordnung (FpersV) verbindlich geregelt. Der Fahrer in deinem Beispiel kann sehr wohl um 9:30 anfangen und bis 20:30 durch machen, solange die Ruhezeiten darin stimmen. Bis vor 2 Jahren hatten wir sogar einen Dienst, der um 6:00 Uhr begann und bis 20:00 Uhr dauerte. Mit 6 Stunden Pause innerhalb des Dienstes ist das auch zulässig.


Das mag bei einem kleineren Unternehmen, gerade im dörflichen Bereich, auch einfacher funktionieren, aber nicht in großstädtischen Betrieben, wo das Personal ja oftmals mehr als knapp ist.


Auch hier unterliegst du einem Irrtum! Das Fahrpersonal ist generell knapp! Und KVM und ONS sind auch ganz gewiß keine kleineren Unternehmen mit 5 Kutschen, zumal die Dienste beider VU miteinander verzahnt sind, also KVM ONS-Dienste und umgekehrt fahren. Und unterschätze die Fahrzeiten im Überlandbereich nicht.
Eine ganz besondere Zahl: 5551 * 2 ^ 819987 + 1



Registrierungsdatum: 10. Juni 2019

7

Samstag, 1. Februar 2020, 18:11

Natürlich können die zusätzlichen Fahrten als Sonderfahrten laufen, aber trotzdem müssen ja Fahrzeuge und Personal eingeplant werden und zumindest das Personal braucht dann geänderte Dienste.

Bei meinem Beispiel bin ich jetzt von einem normalen, durchgehenden Mitteldienst ausgegangen, der nicht geteilt ist. Natürlich kann man auch mit geteilten Diensten arbeiten (dann ist die von mir genannte Rahmenarbeitszeit auch völlig rechtens), aber die Frage ist ja, wie der Dienstplan normal aussieht und inwiefern man den dann abändern muss, damit alles angepasst und eingepflegt ist. Dementsprechend muss der Dienstplan mehr oder weniger geändert werden, und dafür gibt es dann einen besonderen Betriebstag oder eine Dienstplanänderung.

Und was den Unterschied BSVG vs. KVM/PVG/ONS angeht: Ich weiß, dass die drei Peiner Unternehmen auch nicht wenig leisten, gerade auch was den Schülerverkehr angeht, aber es ist wohl schon ein Unterschied, ob man mit 25 Linien mal gefühlt alle Jubeljahre Überland fährt oder mit 37 Buslinien teilweise im 15-Minuten-Takt mit zahlreichen Verstörkerfahrten im dichten großstädtischen Berufsverkehr...
Grüße,

Linie 421

Registrierungsdatum: 18. Juli 2007

8

Sonntag, 2. Februar 2020, 11:48

Natürlich können die zusätzlichen Fahrten als Sonderfahrten laufen, aber trotzdem müssen ja Fahrzeuge und Personal eingeplant werden und zumindest das Personal braucht dann geänderte Dienste.


Dann schau dir mein Beispiel nochmal genau an! Dazu ist es eben nicht nötig, mit anderen Dienstplänen zu arbeiten. Der einzige Unterschied ist, daß der Plandienst verkürzt und durch Sonderfahrten ergänzt wird. Da muß nix mit Personal und Bussen neu disponiert werden. Langjährige bewährte Praxis im LK Peine. Es ist nun mal so, daß viele Fahrzeuge zwischen 9:00 und 12:00 auf dem Hof sind oder am Bahnhof rumstehen und somit sofort für angesprochenen Sonderfahrten inklusive Personal zur Verfügung stehen. Ansonsten hätten die nämlich Pause. Ich kenn schließlich die Dienstpläne.

Das passiert übrigens bei den Schulfahrplänen für freitags genauso. Da gibt es keinen neuen Dienste, die enden freitags dann eben schon um 15 Uhr anstatt um 17 Uhr. Und wenn der Zeugnisausgabetag auf einen Freitag fällt, dann hast nur die Sonderfahrten zusätzlich ab 10:30 Uhr. Warum also die Dinge komplizierter machen als nötig?

Bei meinem Beispiel bin ich jetzt von einem normalen, durchgehenden Mitteldienst ausgegangen, der nicht geteilt ist. Natürlich kann man auch mit geteilten Diensten arbeiten (dann ist die von mir genannte Rahmenarbeitszeit auch völlig rechtens), aber die Frage ist ja, wie der Dienstplan normal aussieht und inwiefern man den dann abändern muss, damit alles angepasst und eingepflegt ist. Dementsprechend muss der Dienstplan mehr oder weniger geändert werden, und dafür gibt es dann einen besonderen Betriebstag oder eine Dienstplanänderung.


Bei Mitteldiensten mag das der Fall sein; die haben wir hier aber nicht.

Und was den Unterschied BSVG vs. KVM/PVG/ONS angeht: Ich weiß, dass die drei Peiner Unternehmen auch nicht wenig leisten, gerade auch was den Schülerverkehr angeht, aber es ist wohl schon ein Unterschied, ob man mit 25 Linien mal gefühlt alle Jubeljahre Überland fährt oder mit 37 Buslinien teilweise im 15-Minuten-Takt mit zahlreichen Verstörkerfahrten im dichten großstädtischen Berufsverkehr...


Du unterschätzt die Überlandfahrten immer noch! Im LK Peine sind die Schulzentren über den ganzen Landkreis verteilt; also Obacht! Für die Schulzentren in Lengede oder Hohenhameln beispielsweise darfst du gerne Anfahrtzeiten von 30 Minuten ab Hof für die Leerfahrt einplanen. Dadurch wird das Thema deutlich komplexer, als mal nur einen Taktfahrplan zu verstärken. Das wird aber im LK auch noch passieren. Für den aktuellen Verkehrswegeplan ist eine Taktverdichtung der Regiobuslinien sowie im Stadtbusverkehr für die 524/525 auf 30 Minuten laut Ratsbeschluß der Stadt Peine vom Herbst 2019 zusätzlich aufgenommen worden. Dies ist in erster Linie der Taktverdichtung der RE-Linien geschuldet. Dann könnte es tatsächlich passieren, daß man ob der Personalknappheit auch hier ggf. über ein neues Konzept nachdenken müßte, weil dann aufgrund der Taktverdichtung weniger Fahrzeuge und Personal zur Verfügung steht.
Eine ganz besondere Zahl: 5551 * 2 ^ 819987 + 1