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Registrierungsdatum: 10. Juli 2006

1

Samstag, 24. Mai 2008, 22:29

Fahrradkarte in der Tram vorzeigen?

Hallo!
Aus gegebenem Anlass stellt sich mir die Frage:
Muss die Fahrradkarte in der Tram wirklich vorgezeigt werden?
Wäre recht umständlich in den 07ern.

Registrierungsdatum: 9. Juli 2006

2

Samstag, 24. Mai 2008, 22:37

Einfach mit dem Fahrrad einsteigen (Geht nur, wenn noch Platz für das Rad ist.). Wenn jemand die Fahrradkarte sehen will, wird er sich schon melden.
So würde ich das machten.

Marcus

Registrierungsdatum: 10. Juli 2006

3

Samstag, 24. Mai 2008, 23:41

Ja, so denke ich auch.
Neulich wurde ein Freund von mir allerdings von einem Tramfahrer an der Endhaltestelle angesprochen und wurde nach der Fahrradkarte gefragt und sollte diese dann vorzeigen und auch grundsetzlich beim Einsteigen. 8o X(

Registrierungsdatum: 30. Mai 2006

4

Sonntag, 25. Mai 2008, 12:42

Wen man sein Fahrrad mitnimmt, kann man ja schon froh sein, wenn man anhand des Fahrzeugtyps weiß, wo im Wagen Platz ist (Düwags: hinten, 95er: vorn, 07er: mittig) - ich habe einmal die Erfahrung machen dürfen: hinten (77er) eingestiegen, das Rad abgestellt - und schon fuhr die Bahn ab, und ich war den Rest der Fahrt damit beschäftigt, selbiges vor dem umfallen zu bewahren, denn eine Haltevorrichtung gibt es nicht. So fuhr mein Rad schwarz, denn ein Gang zum Fahrer war nicht drin...

Registrierungsdatum: 9. Juli 2006

5

Sonntag, 25. Mai 2008, 21:18

Zitat

Original von Oliver
So fuhr mein Rad schwarz, denn ein Gang zum Fahrer war nicht drin...


Und da ist schon wieder so ein Geniestreich des VRB/ZGB: Vor den 1.1.2008 war eine Fahrradkarte eine Fahrkarte PS1, die sich auch bequem als Zehnerstreifen bevorraten lies. Kein Gang zum Fahrer, sondern nur zum nächsten Entwerter. Aber nun gibt es eine gesonderte Fahrradkarte, die sich auch laut den Beförderungsbedingungen nicht bevorraten läßt. Und daher ist immer der Gang zum Fahrer, Schalter oder Automaten notwendig.
Wer denkt sich solchen praxisfremden Schwachsinn aus? Immer nach dem Motto: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht!

Marcus

Registrierungsdatum: 10. Juli 2006

6

Sonntag, 25. Mai 2008, 21:24

Ja, die Fahrradkarte ist mir auch ein Rätsel...
Heute z.B. habe ich mir eine Fahrradkarte gekauft(zum ersten mal seit dem Jahresbeginn).
Allerdings konnte ich nirgendwo die Gültigkeitsdauer erkennen, denn auf dem Aushangzettel"So ermitteln sie ihren Fahrpreis" ist keine Gültigkeitsdauer aufgeführt und auch auf der Karte selbst steht nur "Ohen Entwertung sofort gültig".
Auch am alten Nahverkehrsautomaten des Einstiegsbahnhofs keine Spur der Erklärung!
Kundeninformation=0! 8o
Nur auf der Seite der BSVAG habe ich unter "Tarifbestimmungen->6.1. die Gültigkeit herausfinden können(150min).

Registrierungsdatum: 8. Juli 2006

7

Sonntag, 25. Mai 2008, 21:28

Wenn da keine Gültigkeitsdauer drauf steht, würde ich es im Kontrollfall mal darauf ankommen lassen, wenn ich das Ding dann als Tagesfahrkarte interpretiere...

Wenn der VRB zu dumm dazu ist, dies klar zu definieren, muß das sein...

Und die allgemeinen Beförderugsbedingungen dürften auch die wenigsten ÖPNV-Gestraften kennen...

Merke: Unwissenheit schützt sehr wohl zu Strafe...

Quelle: Lexikon der Rechtsirrtümer von RA Höcker... Erschienen bei Ullstein...

Registrierungsdatum: 10. Juli 2006

8

Sonntag, 25. Mai 2008, 21:31

Genau!
Ich habe die Fahrradkarte(weil ich es nicht besser wusste) als Tageskarte genutzt.

Des Weiteren ist die Fahrradkarte ja eine Gesamtnetzkarte, aber trotdem ist angegeben
"von Zone xx nach Zone xy"

Wirklich verwirrend...

Registrierungsdatum: 8. Juli 2006

9

Sonntag, 25. Mai 2008, 21:40

Zitat

Original von Fel2891

Des Weiteren ist die Fahrradkarte ja eine Gesamtnetzkarte, aber trotdem ist angegeben
"von Zone xx nach Zone xy"


Steht auf anderen Fahrscheinen auch drauf. Das weiß aber der gemeine Beförderungsdall nicht unbedint, sodaß die Darstellung in der Tat undurchdacht ist...

Ist ja nix Neues bei VRB und ZGB...